Kindersprechstunde und Sehschule
Untersuchung von Kindern
Eine Untersuchung von Kindern findet in unserer Praxis statt (mit oder ohne Überweisung vom Kinderarzt).
Bereits im Säuglingsalter kann die Sehfunktion beurteilt werden. Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) und der Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschland e.V. (BOD) empfiehlt eine ausführliche augenärztliche und orthoptische Untersuchung:
sofort
bei Kindern mit Auffälligkeiten wie Ptosis (verengte Lidspalte bzw. Lidheberschwäche), Hornhauttrübung, Katarakt, Pupillenauffälligkeit, Augenzittern;
mit sechs bis zwölf Monaten
bei allen Kindern mit erhöhtem Risiko für Schielen und erblichen Augenkrankheiten, also im Wesentlichen bei Frühgeborenen und genetisch Belasteten;


mit zwei bis drei Jahren
bei allen übrigen Kindern zwecks frühzeitiger Entdeckung von Mikrostrabismus (kleinwinkliges Schielen) und höherer Fehlsichtigkeit.
Wir führen alle orientierenden Untersuchungen durch, die die Zusammenarbeit beider Augen betreffen. Fehlstellung, Bewegungsabläufe und Schielwinkel können so ermittelt werden.
Außerdem werden Messungen durchgeführt, die objektive Brechfehler feststellen.
Abschließend bestimmt die Orthoptistin, ob eine Okklusions- (Pflaster-) Behandlung im Falle einer Amblyopie (Schwachsichtigkeit eines Auges) notwendig ist. Dies findet in der Regel in einer gesonderten Sprechstunde, der Sehschule statt.
Das hier angegebene Screening kann nicht das seltene und später, z.B. erst mit vier Jahren, auftretende Spätschielen erfassen. Im Alter von vier bis fünf Jahren bedarf es deshalb einer nochmaligen Untersuchung.
Unsere Praxis hat eine Sehschule/orthoptische Abteilung (Orthoptik = das richtige Sehen), die Zusammenarbeit erfolgt mit dem Augenarztzentrum am Rheingoldplatz.